Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Administrationsdienstleistungen für verbundene Unternehmen. Ausgenommen sind erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten.