Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen der humanitären Hilfe für Geflüchtete, Kriegsopfer und andere durch humanitäre Krisen betroffene Menschen. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) sowie Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).