Trockenbau, insbesondere Montage von Gipskartonplatten sowie Errichtung von Leichtbauwänden und Decken einschließlich einfacher Spachtelarbeiten, wie Verschließen von Fugen sowie Ausbessern von Löchern und Rissen. Tätigkeiten der zulassungspflichtigen Handwerke werden nicht ausgeführt.