Die Ausführung von Bauleistungen aller Art, insbesondere die Sanierung, Modernisierung, Renovierung und Instandsetzung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Innenausbau, Trockenbau, Boden-, Fliesen-, Maler-, Putz-, Fassaden-, Dämm-, Abdichtungsarbeiten. Die technische Projektvorbereitung, Projektsteuerung, Baukoordination, Bauüberwachung, Erstellung technischer Unterlagen, die Koordination von Nachunternehmern sowie die Ausführung von Arbeiten der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro-, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik), soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist. Der Handel mit Baustoffen, Baumaterialien und Bauzubehör sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.