Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gemäß dem Achten Sozialgesetzbuch (SBG VIII). Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.