- Die Beratung von Fondsmanagements bzw. von Vermögensverwaltungen, - Die Durchführung und Planung von Veranstaltungen und Messen, - Verkaufsförderungen für Dritte, - Das Projektmanagement und das - Consulting, jeweils soweit die vorgenannten Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen, insbesondere nicht gemäß §§ 34c und f ff. Gewerbeordnung, § 32 Kreditwesengesetz oder gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz.