die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften mit ganz oder teilweise gleichartigem Unternehmensgegenstand, sofern dies berufsrechtlich zulässig ist.