Der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Vermögensgegenständen und von Beteiligungen jeder Art, insbesondere der Erwerb von Geschäftsanteilen anderer Unternehmen, von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie der Betrieb der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte mit Unternehmen aller Wirtschaftszweige in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes, des Gesetzes über die Verwaltung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) und des Gesetzes über Kapitalanlagengesellschaften.