Beratung von Unternehmen und sonstigen Organisationen in den Bereichen Datenschutz und Compliance-Organisation, Durchführung von Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen in diesen Bereichen sowie Wahrnehmung der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37 ff. DSGVO für Unternehmen und sonstige verantwortliche Stellen und Auftragsverarbeiter, einschließlich der damit nach Art. 39 DSGVO verbundenen Aufgaben. Rechtsdienstleistungen werden nur insoweit erbracht, als sie nach § 1 Abs. 3, § 3 RDG durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt sind oder als Nebenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 RDG zum Tätigkeitsbild des Datenschutzbeauftragten oder der Compliance-Beratung gehören.