Die Unternehmensberatung im Sinne der disziplinumspannenden Komplementärberatung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Rechtsberatungsgesetz, sind ausgeschlossen. Die Tätigkeit der Gesellschafter für die Gesellschaft geschieht unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres jeweiligen Berufsrechts.