Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe sowie die Förderung der kulturellen Teilhabe. Die Gesellschaft verfolgt damit steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 AO. (2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Konzeption, Organisation und Durchführung von kulturellen, künstlerischen und sozialen Projekten (insbesondere des coming in! Festivals), - Diskurs-, Vermittlungs- und Bildungsformate sowie - Kooperationen mit lokalen und internationalen Akteur*innen aus Kunst, Kultur und anderen Teilen der Gesellschaft. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Sie kann sich zu diesem Zweck an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder solche gründen, soweit dies der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dient.