Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Marketing- und Vertriebsberatungsleistungen im Finanzdienstleistungsbereich. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind sämtliche Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften unterliegen ?