- der An- und Verkauf von Immobilien im In- und Ausland - die Vermittlung von Immobilien gemäß §34c GewO - die Projektentwicklung im Immobilienbereich - die Beratung im Bereich Immobilieninvestments - die Unternehmens- und Vertriebsberatung - die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien - die Verwaltung eigenen Vermögens - der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesondere in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens.