ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Immobilien und Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher operativen oder gewerblichen Tätigkeiten am Markt, entgeltlicher Dienstleistungen für Dritte sowie erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).