die Errichtung und der Betrieb einer oder mehrerer Privatkliniken gemäß § 30 GewO zur Erbringung von stationären Leistungen gegenüber Patienten, nicht ausschließlich aber insbesondere in Form einer Belegklinik, und aller damit zusammenhängenden Leistungen gegenüber Patientinnen und Patienten.