(1) Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. (2) Die Gesellschaft kann gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen Management-, Verwaltungs-, Beratungs-, Finanzierungs-, Controlling- und sonstige konzerninterne Dienstleistungen erbringen sowie die strategische Leitung und Koordination solcher Unternehmen übernehmen ?