Tätigkeit als Planungs- und Zeichnungsbüro für Versorgungstechnik, und die Durchführung sonstiger Dienstleistungen für Versorgungstechnik. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt, insbesondere keine erlaubnispflichtigen Beratungsleistungen nach dem Rechtsberatungsgesetz.