Entwicklung, Planung, Konzeptionierung und Realisierung von Immobilienprojekten sowie Projektsteuerung und Projektentwicklung von Wohn-, Gewerbe- und gemischt genutzten Immobilien. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c GewO sowie erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 32 KWG, sind nicht Gegenstand des Unternehmens und werden nur nach Vorliegen der jeweils erforderlichen behördlichen Erlaubnis ausgeübt.