Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungsvermögen an Gesellschaften oder anderen rechtsfähigen Vermögensmassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.