Erwerb, Veräußerung sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach spezialgesetzlichen Vorschriften, die die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vom Nachweis öffentlich-rechtlicher Erlaubnis abhängig machen, werden nicht ausgeübt.