Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen und/oder Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniedderlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.