Der Betrieb von Gastronomiebetrieben, insbesondere von Restaurants, Bars und Veranstaltungsorten, sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Das Unternehmen kann zudem alle damit verbundenen Tätigkeiten ausüben, die dem Unternehmenszweck dienen, einschließlich Catering-Dienstleistungen, der Vermietung von Veranstaltungsräumen und der Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gastronomie- und Veranstaltungssektor, sofern hierfür keine Genehmigung nach dem deutschen KWG erforderlich ?