Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft kann gegenüber Beteiligungsunternehmen und verbundenen Unternehmen Management-, Verwaltungs- und Beratungsleistungen sowie sonstige konzerninterne Dienstleistungen erbringen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist ?