die Unternehmensberatung, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Kreditinstituten, anderen Institutionen und Personen, des weiteren sämtliche Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 a GewO. Ausgenommen ist die Rechts- und Steuerberatung.