die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des Familienvermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.