Die Übernahme, Verwaltung und Erfüllung von Pensionszusagen, die Verwaltung der zur Finanzierung dieser Verpflichtungen überlassenen Vermögenswerte (z. B. Rückdeckungsversicherungen, Ausgleichsbeträge, sog. "Versorgungssondervermögen") sowie die Anlage und Sicherstellung der eigenen Mittel zur dauerhaften Erfüllung der Pensionsverpflichtungen ?