Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen öffentlich geförderter Programme, insbesondere nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) in den Bereichen Gesundheit und Pflege wie allgemeinbildende oder gesundheitsfördernde Kurse, jeweils ohne die Erbringung zulassungspflichtiger Tätigkeiten.