Beratung bei der Durchführung von Bauleistungen; die verwaltungstechnische Abwicklung von Aufträgen (z. B. Werkverträge, Werklieferungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge), die Dritten erteilt werden; Koordination von Fachleistungen der am Bau und der Planung beteiligten Personen/Unternehmen sowie sonstige Auftragsleistungen des täglichen Verkehrs im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauleistungen.