Der Erwerb, das Halten und Verwalten (einschließlich einer möglichen langfristigen Veräußerung) eigenen Vermögens, vornehmlich von Beteiligungen an anderen Firmen, Gesellschaften, Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck insbesondere auch Dienstleistungen erbringen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern, andere Unternehmen grün den, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen Unternehmensverträge abschließen und solche Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.