Die Gründung und das Betreiben von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) entsprechend § 95 SGB V sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Der Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf dem Betreiben von hausärztlichen Versorgungszentren, soweit die vertragsarztrechtlichen und berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.