Der Erwerb, das Halten und Verwalten (einschließlich einer möglichen langfristigen Veräußerung) eigenen Vermögens, vornehmlich von Beteiligungen an anderen Firmen, Gesellschaften, Unternehmen aller Art sowie Immobilien im In- und Ausland. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt. Die Tätigkeit erfolgt stets im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.