Die Tätigkeit als Generalübernehmer im Bauwesen, insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Bauvorhaben im Hochbau, der Sanierung, Renovierung und Modernisierung sowie des Innenausbaus. Die Gesellschaft erbringt sämtliche Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie schließt hierzu eigenständige Werkverträge mit Auftraggebern ab und ist gegenüber diesen für die vertragsgemäße Herstellung der Bauleistungen verantwortlich. Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beauftragt die Gesellschaft Nachunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Baubetreuer im Sinne des § 34c GewO. Insbesondere erbringt die Gesellschaft keine Leistungen im fremden Namen oder für fremde Rechnung und übernimmt keine wirtschaftliche Betreuung oder Verwaltung von Bauvorhaben für Dritte.