Der Vertrieb und die administrative Unterstützung von Unterstützungskassen, die betriebswirtschaftliche und unternehmensbezogene Beratung von Unternehmen sowie die Vermittlung von Dienstleistungen und Geschäftskontakten, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Rechts- und Steuerberatung sowie erlaubnispflichtige Finanz- und Versicherungsvermittlungsleistungen.