Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen jeder Art sowie von eigenem Grundbesitz, gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens