die Durchführung von Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau, soweit diese keiner besonderen behördlichen Genehmigung oder handwerksrechtlichen Zulassung bedürfen, insbesondere Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, vorbereitende Baustellenarbeiten, Pflasterarbeiten, Kabel- und Leitungsgrabenarbeiten sowie sonstige baunahe Dienstleistungen. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Bauvorhaben zu planen, zu koordinieren, zu vermitteln und zu überwachen sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.