Betrieb eines Call- und Service-Centers und Erbringung von Dienstleistungen, vor allem, jedoch nicht beschränkt auf Bereich Kundenberatung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen aller Art, hierbei insbesondere von Krediten und damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Produkten. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG ist nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso nicht Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a lit a) KWG.