Entwicklung, Planung, Errichtung und Betrieb von Energiespeichern; Vornahme aller rechtmäßigen Handlungen oder Tätigkeiten und Ausübung aller einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustehenden Befugnisse, die in jedem Fall mit den oben genannten Zwecken zusammenhängen und für diese notwendig oder zweckmäßig sind. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte zu betreiben oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste zu erbringen.