Unternehmensberatung sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, soweit es hierzu keiner behördlichen Genehmigung bedarf, sowie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme von deren persönlicher Haftung und Geschäftsführung.