Bureau Ritter gUG
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, der Bildung sowie der Altenhilfe. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Durchführung von Initiativen, Projekten und Programmen zur Förderung von Kunst, Kultur, Bildung und Altenhilfe in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Förderern sowie Kultur-, Bildungs-, Gesundheits- und Altenhilfeeinrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung und Stärkung der Kunstsparte Tanz, ihrer interdisziplinären Vernetzung und gesellschaftlichen Verankerung. Zu diesem Zweck errichtet die Gesellschaft u.a. Förderfonds, bei dem Künstler und Institutionen zur Realisierung von künstlerischen Projekten Fördermittel beantragen können, um damit z.B. Tanzproduktionen, Ausstellungen zum Tanz sowie Kooperationen zwischen Schulen, Bildungs-, Kultur-, Gesundheits- und Altenhilfeeinrichtungen durchzuführen; - die Durchführung von eigenen künstlerischen Projekten, Veranstaltungen, Seminaren, Weiterbildungen, Publikationen und Internet-Projekten, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe an Kultur- und Bildungsprozessen beitragen; - die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Kulturverwaltung, privaten Förderern und Kultur-, Bildungs-, Gesundheits- und Altenhilfeeinrichtungen. Dazu werden u.a. Symposien, spartenübergreifende Workshops und Arbeitstreffen organisiert.