Ist - unter Ausschluss gewerblicher Tätigkeit - die Erbringung von Architektenleistungen im Sinne der HOAI (alle Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung, Generalplaner-Koordination), ausschließlich als planende und beratende Tätigkeiten. Nebentätigkeiten sind erlaubt, soweit berufsrechtlich zulässig. (z.B. Schulungen, Gutachten etc.) ?