die Eintwicklung von Software und deren Wartung. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auch auf verwandte Geschäftszweige auszudehnen sowie im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften zu errichten.