Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Darlehen an Beteiligungsgesellschaften, Gesellschafter sowie Dritte zu gewähren und sonstige Finanzierungsmaßnahmen vorzunehmen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.