Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, die Erledigung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die Versorgung mit Essen auf Rädern und gleichwertigen Dienstleistungen, sowie alle Dienste und Leistungen, die zur Sicherstellung einer Pflege, Versorgung von Behinderten, Kinderkrankenpflege, Pflegebedürftigen oder Kranken, Alten oder anderen hilfsbedürftigen Menschen notwendig ist.