Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Architekten gemäß § 1 Abs. 1 ArchG unter seiner Wahrung der Berufspflichten gem. § 2 ArchG, insbesondere die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken ?