Verwaltung eigener Beteiligungen und eigenen Vermögens, insbesondere Errichtung bzw. Erschaffung, Ewerb, Halten, Verwalten, Verwerten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistungen für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz; Erwerb, Halten, Verwalten und Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Immobilien, Aktien, Derivate, sonstigen Vermögenswerten und Unternehmen.