1. Information, Aufklärung und Bildung von Frauen in Finanz- und Wirtschaftsfragen, insbesondere durch Bereitstellung von Internetangeboten, durch Seminare und Bildungsveranstaltungen, Herausgabe und Vertrieb von Druckerzeugnissen (etwa Merkblättern, Broschüren, Büchern) und elektronischen Unterlagen sowie damit jeweils zusammenhängenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. 3. Eine Immobilienmaklertätigkeit oder eine Tätigkeit als Darlehnsvermittler (§ 34c GewO), Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater (§ 34d GewO), Finanzberatung oder Finanzanlagenvermittlung (§§ 34f, 34h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) sowie eine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 RDG gehört nicht zum Unternehmensgegenstand.