der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des KWG und des KAGB.