Die Durchführung von Maler- und Lackiererarbeiten, Renovierungs-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden und Immobilien, insbesondere im Bereich der Innen- und Außenrenovierung, sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Handwerkerdienstleistungen, Hausmeister- und Gebäudeservices und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, soweit hierfür keine gesonderte handwerksrechtliche Zulassung erforderlich ist bzw. soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.