Eingehung, Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Nach dem KAGB, dem KWG und dem RDG erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.