Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum, sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung dieser Immobilien im Rahmen der Vermögensverwaltung. Der Verkauf von Immobilien erfolgt ausschließlich zum Zwecke der geordneten Vermögensumschichtung und nicht zum Zwecke des gewerblichen Handels. Die Gesellschaft übt keine gewerblichen Tätigkeiten aus, sondern verfolgt ausschließlich vermögensverwaltende Zwecke im Sinne von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.